Lösungen finden

Konflikte schlichten

Betriebs­verfassungs­recht

Der im Betriebsverfassungsgesetz verankerte Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat soll dem Wohle der Mitarbeiter und des Unternehmens dienen. Wenn es aber um die konkrete Auslegung geht, sind sich die beiden Parteien oftmals uneinig, was nicht selten in den direkten Konflikt mündet.

Doch gerade im Betriebsverfassungsrecht empfiehlt es sich, diese Auseinandersetzungen mit Augenmaß zu lösen und in professionell geführten Gesprächen Probleme auf den Punkt zu bringen und gegebenenfalls zu versachlichen. Schließlich sollen auch nach den Verhandlungen alle Beteiligten gut miteinander zusammenarbeiten. Mediation, Einigungsstelle, gerichtliche Beschlussverfahren, Interessenausgleich- oder Sozialplanverhandlungen, Schindler-Abbes & Kollegen unterstützen Sie umfassend.